GEPAECK
Jeder Passagier kann Handgepäck, mit dem Gewicht nicht mehr als 36 Kg (mit Volljährigkeisnachweis oder Geburtsurkunde) mit sich transportieren.
Reisende können bis zu 50 kg Gepäck mit sich nehmen, jedes für ein bezahltes Ticket, wenn sie die Tilgungsgebürt von zusätzlichen Plätzen verwenden. Die Tilgungsgebür von zusätzlichen Plätzen (allerdings nicht mehr als ein Abteil) funktioniert nur für die ursprünglich gekaufte Zugkarte oder Schnellzugkarte und gilt nicht für Züge mit höheren Klassen.