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TIERTRANSPORT

Der Transport von kleinen Haustieren, wie Hunden und Vögeln bis 20 kg, wird bei Reisen auf langen Strecken wie 20 kg schweres Gepäck bezahlt, sobald das Gewicht 20 kg übersteigt, bezahlt man das tatsächliche Gewicht.
 
Das Transportieren von Hunden in Personenzügen wird folgendermaßen ausgeführt:
  • in Behältern oder Kästen mit Paletten im Gepäckwagen;
  • in nichtbesetzten Tambours des ersten (nach der Lokomotive) gewöhnlicher Personenwagen (Wagen zweiter Klasse), aber es dürfen nicht mehr als 2 Hunde von großer Rasse im Maulkorb und an der Leine, unter der Aufsicht der Besitzer, transportiert werden;
  • In den CIS Ländern kann man das Tier im gewöhnlichen Abteil transportieren, doch es dürfen sich nicht mehr als 2 Hunde in einem Abteil befinden. Außerdem muss der Reisende für extra Sitze bezahlen und Dokumente herrichten.
 
Der Transport von kleinen Haustieren und Vögeln ist in allen Wagen (außer der ersten Klasse) erlaubt, wenn es nicht durch Tierregeln verboten wird.

Der Transport von kleienn Haustieren, Hunden und Vögeln im Gepäckwagen, wird nach dem Herzeigen des Tierzertifikats erlaubt.
 
Der Transport von mehreren Hunden kann nur dann durchgeführt werden, wenn man dem Chef der Station und den dazugehörigen Einrichtungen bescheid gibt, aber nicht später als 5 Tage vor der Abfahrt.